Allgemeine Geschäftsbedingungen
ROELLINGHOFF GmbH
PRÄSENTE & DESIGN
(aktualisiert 2021)
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Verkaufsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen ROELLINGHOFF GmbH und dem Kunden, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden.
1.2. Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn ROELLINGHOFF GmbH hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn ROELLINGHOFF GmbH eine Lieferung an den Kunden in Kenntnis seiner entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen vorbehaltlos ausführt.
1.3. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen zu diesen Verkaufsbedingungen, die zwischen ROELLINGHOFF GmbH und dem Kunden zur Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
1.4. Rechte, die ROELLINGHOFF GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften über diese Verkaufsbedingungen hinaus zustehen, bleiben unberührt.
2. Vertragsschluss und Vertragsänderungen
2.1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, und Maßangaben sowie sonstige Beschreibungen der Ware aus den zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, insbesondere der Internetpräsentation, den Katalogen, Prospekten und Preislisten von ROELLINGHOFF, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Vereinbarung oder Garantie einer entsprechenden Beschaffenheit der Ware dar.
2.3. ROELLINGHOFF GmbH behält sich an sämtlichen Angebotsunterlagen alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
2.4. Eine Bestellung wird erst verbindlich, wenn sie von ROELLINGHOFF GmbH durch eine schriftliche Auftragsbestätigung bestätigt wurde. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellte Auftragsbestätigung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als schriftlich. Das Schweigen von ROELLINGHOFF GmbH auf Bestellungen, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Kunden gilt nur als Zustimmung, sofern dies
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Soweit die Auftragsbestätigung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für ROELLINGHOFF GmbH nicht verbindlich.
3. Umfang der Lieferung
3.1. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von ROELLINGHOFF GmbH maßgebend. Änderungen des Lieferumfangs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von ROELLINGHOFF GmbH. Änderungen der Ware bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen nicht erheblich und für den Kunden zumutbar sind. Teillieferungen sind zulässig.
4. Lieferzeit
4.1. Die Vereinbarung von Lieferfristen und -terminen bedarf der Schriftform. Lieferfristen und -termine sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
4.2. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch ROELLINGHOFF GmbH, jedoch nicht vor der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden, insbesondere dem Eingang einer Anzahlung.
4.3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn ROELLINGHOFF GmbH die Ware bis innerhalb der Frist abgeschickt oder den Liefertermin mitgeteilt hat. Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Lieferung der Zusteller (Lieferant).
4.4. Im Falle des Lieferverzugs ist der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, die er ROELLINGHOFF GmbH nach Eintritt des Lieferverzugs gesetzt hat, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5. Gefahrübergang
5.1. Das Risiko geht auf den Kunden über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben oder zum Zwecke der Versendung das Lager von ROELLINGHOFF GmbH verlassen hat. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder ROELLINGHOFF GmbHweitere Leistungen, etwa die Transportkosten oder eine Transportversicherung, übernommen hat. ROELLINGHOFF GmbH wird die Ware auf Wunsch des Kunden auf seine Kosten durch eine Transportversicherung gegen die vom Kunden zu bezeichnenden Risiken versichern. Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder Verschlechterung
der Ware geht auf den Kunden über bei Lieferung ab Werk mit Übergabe der Ware an den Spediteur / Frachtführer. Bei Lieferung frei Haus mit Übernahme durch den Kunden, spätestens mit Erreichen der Laderampe, Hauseingang.
5.2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so kann ROELLINGHOFF GmbH den Ersatz des entstandenen Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen verlangen. dem er in Annahmeverzug gerät. ROELLINGHOFF GmbH ist berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über die Ware zu verfügen oder den Kunden mit einer angemessen verlängerten Frist zu beliefern.
5.3. Angelieferte Ware ist vom Kunden unbeschadet seiner Mängelansprüche auch dann entgegenzunehmen, wenn sie unwesentliche Mängel aufweist.
6. Preise und Zahlung
6.1. Die Preise gelten in Euro netto und mangels besonderer Vereinbarung ab Werk. Die Preise beinhalten die Verpackung als Geschenk. Besondere Wünsche hinsichtlich der Verpackung, die Kosten für den Zuschnitt der Waren auf den Kunden, insbesondere die Werbeanbringung, beispielsweise als Druck, Gravur, oder Prägung, Sonderanfertigungen und Musteranfertigungen werden gesondert vereinbart und berechnet. Vorkosten (Entwürfe, Musteranfertigungen, Mustersendungen sowie Arbeitszeit) werden bei nicht erteiltem Auftrag in Rechnung gestellt.
6.2. Die Arbeitszeit (Stundensatz von 98 € netto) wird stets bei komplizierten Anfragen, die einen erheblichen Arbeitsaufwand erfordern (Recherche, Angebotserstellung- sowie Produktpräsentationen und Weiteres) berechnet, falls es nicht zu einem Auftrag kommt bzw. das Volumen des schließlich erfolgten Auftrags erheblich unter dem angekündigten Volumen liegt.
6.3. Ferner behält sich die Agentur vor, eine Agenturpauschale in Höhe von 10 – 15% des Auftragsvolumens netto zu berechnen (Beschaffung und Handling), wenn der Kunde besondere Produktwünsche hat und diesbezüglich keine besonderen Vereinbarungen mit den Lieferanten / Hersteller vorliegen.
6.4. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht im Preis enthalten und wird in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen.
6.5. ROELLINGHOFF GmbH bemüht sich, die nach den Umständen, insbesondere Entfernung, Dringlichkeit, Gewicht, Größe, Aus- und Einfuhrbestimmungen und Klima, beste Art der Versendung zu wählen, also Paketdienst (UPS, DHL oder Fedex), Kurier, Spedition oder Luftfracht. Die Versandkosten pro Standardpaket innerhalb Deutschlands einschließlich Umverpackung und Verpackungsmaterial rechnet ROELLINGHOFF GmbH pauschal gemäß Angebot ab. Andere Arten der Versendung, insbesondere Expresszustellungen, Sendungen ins Ausland und Sperrgut, werden gesondert abgerechnet.
6.6. ROELLINGHOFF GmbH berechnet dem Kunden einen Mindermengenzuschlag von 20 % des Bestellwerts, wenn der Netto-Bestellwert unter € 100,00 liegt.
6.7. ROELLINGHOFF behält sich vor, die Lieferung von der Bezahlung einer Anzahlung in Höhe von 50 % des Bestellwerts abhängig zu machen.
6.8. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung jeweils geltenden Listenpreisen von ROELLINGHOFF GmbH berechnet. Die Eintragung des am Tage der Bestellung geltenden Listenpreises in ein Bestellformular oder eine Auftragsbestätigung gilt nicht als Vereinbarung eines Festpreises. Sofern bis zum Tage der Lieferung produktionsbedingte Preiserhöhungen eintreten, ist ROELLINGHOFF GmbHohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen.
6.9. Mangels besonderer Vereinbarung ist der Lieferpreis - abzüglich bereits bezahlter Anzahlungen - sofort nach Lieferung ohne jeden Abzug zu zahlen. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem ROELLINGHOFF GmbH über den Lieferpreis verfügen kann. Im Falle des Zahlungsverzugs hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 9 % -Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
Wenn ROELLINGHOFF GmbH Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist ROELLINGHOFF GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. ROELLINGHOFF GmbH ist in diesem Fall auch berechtigt, Vorkasse aus Sicherheitsleistungen zu verlangen. Das gleiche Recht behält sich ROELLINGHOFF GmbH bei Erstbestellern und Sonderanfertigungen vor.
6.10. Gegenansprüche des Kunden berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7. Gewährleistung und Haftung
Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass er die gelieferte Ware bei Erhalt überprüft und ROELLINGHOFF GmbH Mängel unverzüglich, spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Ware, schriftlich mitteilt. Verborgene Mängel müssen ROELLINGHOFF GmbH unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Der Kunde hat die Mängel bei ihrer Mitteilung an ROELLINGHOFF GmbH schriftlich zu beschreiben. Geringfügige Abweichungen in Format, Farbe oder Material des Artikels sowie Farbabweichungen beim Druck und andere Abweichungen der Veredelung wie z.B. bei Gravuren, Prägungen und Stickereien aufgrund der Materialbeschaffenheit des Artikels und abweichender Materialbeschaffenheit des Artikels innerhalb einer Charge, werden vom Besteller
toleriert, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
7.1. Bei Mängeln der Ware ist ROELLINGHOFFGmbH nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Ware berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung ist ROELLINGHOFF GmbH verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als der Lieferadresse verbracht wurde. Personal- und Sachkosten, die der Kunde in diesem Zusammenhang geltend macht, sind auf Selbstkostenbasis zu berechnen.
7.2. Sofern ROELLINGHOFF GmbH zur Nacherfüllung nicht bereit oder in der Lage ist, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Lieferpreis mindern. Dasselbe gilt, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, dem Kunden unzumutbar ist oder sich aus Gründen, die ROELLINGHOFF GmbH zu vertreten hat, über angemessene Fristen hinaus verzögert. Jegliche Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde von sich aus in die vertragsgegenständliche Ware eingreift (Reparaturen), sie wie auch immer modifiziert, unabhängig in welchem Umfang solche Modifikationen stattfinden oder stattgefunden haben sowie bei Mängel infolge natürlicher Abnutzung und unsachgemäßer Behandlung.
7.3. Ansprüche des Kunden auf Aufwendungsersatz anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen nicht auch ein vernünftiger Dritter gemacht hätte.
7.4. Für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet ROELLINGHOFF GmbH unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet ROELLINGHOFFGmbH nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und Unmöglichkeit ist die Haftung von ROELLINGHOFF GmbH auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen dieses
Vertrages typischerweise gerechnet werden muss. Eine zwingende gesetzliche Haftung für Produktfehler bleibt unberührt.
7.5. Die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche des Kunden beträgt ein Jahr. Sie gilt auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, die auf einem Mangel der Ware beruhen. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung der Ware. Die unbeschränkte Haftung von ROELLINGHOFF GmbH für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
und für Produktfehler bleibt unberührt. Eine Stellungnahme von ROELLINGHOFF GmbH zu einem vom Kunden geltend gemachten Mängelanspruch ist nicht als Eintritt in Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände anzusehen, sofern der Mängelanspruch von ROELLINGHOFF GmbH in vollem Umfang zurückgewiesen wird.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, die ROELLINGHOFF GmbH aus der Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen, Eigentum von ROELLINGHOFFGmbH . Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware für die Dauer des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln.
8.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von ROELLINGHOFFGmbH gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde ROELLINGHOFF GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über die Eigentumsrechte von ROELLINGHOFF GmbH
zu informieren und an den Maßnahmen von ROELLINGHOFF GmbH zum Schutz der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware mitzuwirken.
9. Produkthaftung
9.1. Der Kunde wird die Ware nicht verändern, insbesondere wird er vorhandene Warnungen über Gefahren bei unsachgemäßem Gebrauch der Vertragswaren nicht verändern oder entfernen. Bei Verletzung dieser Pflicht stellt der Kunde ROELLINGHOFF im Innenverhältnis
von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, soweit der Kunde für den die Haftung auslösenden Fehler verantwortlich ist.
9.2. Wird ROELLINGHOFF GmbH aufgrund eines Produktfehlers der Ware zu einem Produktrückruf oder einer -warnung veranlasst, so wird der Kunde ROELLINGHOFF GmbH unterstützen und alle ihm zumutbaren, von ROELLINGHOFF GmbH angeordneten Maßnahmen treffen. Der Kunden ist verpflichtet, die Kosten des Produktrückrufs oder der -warnung zu tragen, soweit er für den Produktfehler und den eingetretenen Schaden nach produkthaftungsrechtlichen
Grundsätzen verantwortlich ist. Weitergehende Ansprüche von ROELLINGHOFF GmbH bleiben unberührt.
9.3. Der Kunden wird ROELLINGHOFF GmbH unverzüglich über ihm bekannt werdende Risiken bei der Verwendung der Vertragswaren und mögliche Produktfehler schriftlich informieren.
10. Höhere Gewalt
10.1. Sofern ROELLINGHOFF GmbH durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, insbesondere an der Lieferung der Ware gehindert wird, wird ROELLINGHOFF GmbH für die Dauer des Hindernisses sowie einer angemessenen Anlaufzeit von der Leistungspflicht frei, ohne dem Kunden zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Dasselbe gilt, sofern ROELLINGHOFF GmbH die Erfüllung ihrer Pflichten durch unvorhersehbare und von ROELLINGHOFF GmbH nicht zu vertretende Umstände, insbesondere durch Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, Energiemangel, Lieferhindernisse bei einem Zulieferer oder wesentliche Betriebsstörungen, unzumutbar erschwert oder vorübergehend unmöglich gemacht wird. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Diese Umstände sind von ROELLINGHOFF GmbH auch nicht zu vertreten, wenn ROELLINGHOFF GmbH bereits im Verzug ist.
10.2. ROELLINGHOFF GmbH ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn ein solches Hindernis mehr als vier Monate andauert und die Erfüllung des Vertrages infolge des Hindernisses für ROELLINGHOFF GmbH kein Interesse mehr hat. Auf Verlangen des Kunden wird ROELLINGHOFF GmbH nach Ablauf der Frist erklären, ob sie von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen oder die Ware innerhalb einer angemessenen Frist liefern wird.
11. Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen gegenseitig zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Die Vertragsparteien werden durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden auf Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von ROELLINGHOFF GmbH möglich.
12.2. Für die Rechtsbeziehungen des Kunden zu ROELLINGHOFF GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
12.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen ROELLINGHOFF GmbH und dem Kunden ist der Sitz von ROELLINGHOFF GmbH. ROELLINGHOFF GmbHist auch zur Klageerhebung am Sitz des Kunden sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.
12.4. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Kunden und von ROELLINGHOFF GmbH ist der Sitz von ROELLINGHOFF GmbH.
12.5. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, sofern die Vertragsparteien die Angelegenheit von vorne herein bedacht hätten.